CE-Kennzeichnung



Die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der EG-/EU-Konformitätserklärung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen einer Maschine/Anlage im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Das CE-Zeichen kann dabei als „EU-Reisepass“ angesehen werden, mit dem bestätigt wird, dass die Maschine/Anlage alle Anforderungen aus den zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt und ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.